Das Absetzen der Jungtiere |
Die
Trennung von Muttertier und Jungschar kann verständlicherweise auf verschiedene
Arten vorgenommen werden. Wie bereits erwähnt, soll dies etwa zwischen der
achten und zehnten Lebenswoche erfolgen. Mit Vorteil werden jedoch nicht die
einzelnen Jungtiere abgesetzt, sondern das Muttertier, welches zu diesem
Zeitpunkt seine Milchergiebigkeit stark abgebaut hat oder sogar ganz zum
Stillstand gekommen ist. Kann dabei sein körperlicher Zustand als normal
bezeichnet werden, so kann sie umgehend ein weiteres Mal zum Rammler geführt
werden. Sollte sie aber durch den ersten Wurf stark abgesäugt und deshalb
konditionell angeschlagen sein, müsste ihr doch eine Erholungszeit eingeräumt
werden. Eine solche Rekonvaleszenzzeit würde sich auf einen zweiten Wurf nur
vorteilhaft auswirken. Die Jungtiere bleiben vorläufig, immer in der Annahme, dass sie sich ruhig verhalten, weiterhin in der Aufzuchtbucht. Ein gemeinsames Beieinanderbleiben wirkt sich auf die allgemeine Entwicklung nur positiv aus, zudem fördert es eine intensive Fresslust. Das Gegenteil bewirkt eine zu frühe Einzelhaltung. Lebenslust und gegenseitige Wärme fehlen. sodass Wachstum und allgemeine körperliche Entwicklung gehemmt werden. Anders sieht es aus, wenn unter den Jungen Unruhestifter dabei sind. Dann kommt man nicht davon ab, diese Frühzeitig einzeln zu setzen. Solange die Jungschar beieinander ist hüte man sich vor dauernden Geschlechtskontrollen, ansonsten die Gefahr besteht, dass der Geschlechtstrieb zu früh angeregt wird. Beißereien und Reitereien wären dann bereits vorprogrammiert. Ohne Bedenken kann man auch je zwei Tiere absetzen und mit Vorteil ein männliches und ein weibliches Jungtier in eine Boxe setzen. Nach etwa 12 Wochen, je nach Rasse, kommt so oder so die Zeit der Einzelhaltung, um allen unangenehmheiten vorzubeugen. Nun ist auch die Zeit angerückt, wo die Jungen erstmals einer genauen Kontrolle unterzogen werden. Vor allem interessiert uns das Geschlecht, der allgemeine Körperbau inklusive der Länge der Ohren. Wir gehen davon aus, dass die Tätowierung in den vergangenen Wochen bereits stattgefunden hat und die Eintragung im Zuchtbuch vorgenommen wurde, so dass auch keine. Verwechslungen in der Abstammungskontrolle auftreten können. Bereits festgestellte Ausschlusstiere, welche weder für die Zucht noch die Ausstellung in Frage kommen, werden nun in die Mast gesetzt, wobei ein junger Grillbraten auch nicht zu verachten ist. Die Praxis bestätigt immer wieder, dass wir allgemein in den Sommermonaten, wenn der ganze Bestand einzeln eingesetzt werden muss, vielfach beängstigende Platznot |